Am 11.8.1933 wird von 49 Lautsprecherproduzenten der „Lautsprecher-Vertrag“ mit dem „Lautsprecher-Rabattvertrag“ abgeschlossen [Otte in: AfF 2 1934, 41]. Mit der „sogenannten Lautsprecher-Hilfsaktion“ verpflichten sich zudem die Rundfunkgeräte produzierenden Firmen, „einen bestimmten Anteil der Produktion an Lautsprecher-Systemen aufzugeben und diesen von der Lautsprecherindustrie zu übernehmen.“ [Lotz in: AfF 2 1935, 56]